Arbeits- und Maschinensicherheit

– Wir unterstützen und beraten den Arbeitgeber und die weiteren für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen sowie sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, (siehe hierzu auch die Punkte Maschinensicherheit und Gefahrstoffmanagement sowie Umweltschutz und Abfallmanagement)
  • der regelmäßigen Begehung der Arbeitsstätten
    • als Basis für Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
    • um die Durchführung der Schutzmaßnahmen im Betrieb zu beobachten
    • zur Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
    • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    • Arbeitsplatzumgebung (Beleuchtung, Lärm, farbliche Gestaltung, weitere Einflüsse)
    • Ermittlung des Büroflächenbedarfs
    • Überprüfung der Zugangswege zum Betrieb
    • Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze (Bildschirme, Flächenbedarf, Tastaturen, Ergonomie, Bestuhlung, Beleuchtung)
    • Unterstützung bei oder Durchführung der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung) und achten auf deren Benutzung
  • der Durchführung von Schulungen von Führungskräften zu relevanten Themen des Arbeitsschutzes besonders bezogen auf Ihr Unternehmen und Unterweisung der Beschäftigten
  • der Planung und Durchführung der gesetzlich geforderten vierteljährlichen ASA (Arbeits-Sicherheits-Ausschuss) Sitzungen
  • der Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz
    • bei Bedarf aller erforderlichen Messungen wie Lärm, Beleuchtungsstärke, Temperatur, usw.
  • darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken
  • Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation nach §§ 5 und 6 ArbSchG.

– Wir halten den Kontakt zu Berufsgenossenschaften und Ämtern für Arbeitsschutz und leisten Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.

– Wir unterstützen Sie bei der Unfallbearbeitung.

  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen, Feststellungen auswerten mit anschließender Dokumentation des Hergangs
  • Maßnahmen zur Vermeidung weiterer gleicher Ereignisse
  • Meldung bei der BG
  • den Unternehmer über die aufgetretenen Sicherheitsmängel zu informieren
  • das Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.

– Schulung und Unterweisungen zum Arbeitsschutz
Es wird sowohl der Schulungsstand regelmäßig überprüft, wie auch (auf Wunsch) eine regelmäßige Mitarbeiterschulung durchgeführt.

– Hygiene am Arbeitsplatz

  • Bestimmen der notwendigen Maßnahmen und Mittel
  • Erstellen von Hygieneplänen
  • Einführung und Kontrolle, besonders durch Unterweisung.

– Auf Wunsch erstellen wir einen Arbeitsschutzplan und binden diesen in Ihr QM mit ein

Zu unseren Angeboten in der Arbeitssicherheit gehören die Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
gemäß BetrSichV und auch die Stellung eines Brandschutzbeauftragten.

– Bewertungen nach Betriebssicherheitsverordnung
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Anhang I ff der BetrSichV mit möglichen Maßnahmen und einer Wirksamkeitskontrolle der einzuführenden Maßnahmen nach angemessenem Zeitraum.
Auf Wunsch erstellen wir einen Maßnahmenplan und unterstützen bei der Durchführung mit anschließender Kontrolle.

– Erstellen Ihrer Maschinen und Ihres Anlagenkatasters
Wir nehmen komplett oder bereichsweise alle Maschinen / Anlagen auf, stellen den Stand (CE-Konformität, letzte Prüfung etc.) fest und informieren Sie über mögliche weitere Maßnahmen.

– Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren
Wir unterstützen Sie beim Festlegen sicherheitstechnischer Anforderungen, beim Prüfen Ihrer Dokumente sowie dem Aufbau Ihrer Maschinen und erstellen

  • eine Liste der zutreffenden und anzuwendenden Normen
  • eines kleinstmöglichen Restrisikos und einer Kontrolle zum Einbau/Einsatz der Maßnahmen und der Wirksamkeit
  • auf Wunsch eine Vorschlagsliste an Maßnahmen für den Betreiber zur Beseitigung der Restgefahren
  • wenn zutreffend, eine Bewertung von sicherheitsbezogenen Maschinensteuerungen nach DIN EN ISO 13849 (Sistema-Berechnung)
  • eine Betriebsanleitung
  • und eine Konformitäts-Erklärung für Sie zur Freigabe.

– Erstellen von Sicherheitshandbüchern
Ein Sicherheitshandbuch ist eine vollständige Dokumentation zu Gefährdungen und Maßnahmen einer Maschine oder Anlage.
Es beinhaltet die vollständige Gefährdungsbeurteilung inklusive der umweltrelevanten Punkte und beschreibt Maßnahmen zu der Beseitigung oder Handhabung der Gefahren.
Anhand von Bildern und Methoden wird dem Mitarbeiter sowohl der richtige Umgang nähergebracht, wie auch auf bekanntes Unfallgeschehen verwiesen. So kann ein Verständnis für sicheres Arbeiten und richtiger Anwendung von PSA und Maßnahmen erreicht werden, ebenso dient es als Basis für Unterweisungen.

Wir erstellen für Sie Betriebsanweisungen im Bereich Gefahrstoffe, Arbeits- und Maschinensicherheit sowie Explosionsschutz und Biologische Stoffe.
Die Überprüfung und, bei Bedarf, Überarbeitung Ihrer vorliegenden technischen Zeichnungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und normengerechter Gestaltung übernehmen wir für Sie.
Auch bei der Erstellung von Betriebsanleitungen, zum Beispiel Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, können Sie von unserer Fachkompetenz und Erfahrung profitieren.

Wir beraten Sie im Umgang mit Gefahrstoffen auf Ihrem Gelände und stellen Ihnen die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Suche nach Ersatzstoffen und Unterstützung bei der Störfallverordnung an.

– Unterstützung beim Neukauf von Maschinen

  • Unterstützung bei der Bestimmung der Anforderungen
    • Klärung der rechtlichen Anforderungen
    • Klärung der betrieblichen Anforderungen
    • Erstellen von Lastenheften
  • Prüfung der durch den Hersteller bereitgestellten Dokumentation
  • Unterstützung bei Inbetriebnahme und Abnahme.

– Unterstützung beim Kauf von Gebrauchtmaschinen

  • Unterstützung bei der Bestimmung der Anforderungen
    • Klärung der rechtlichen Anforderungen
    • Klärung der betrieblichen Anforderungen
    • Erstellen von Anforderungsprofilen
  • Unterstützung bei Besichtigung, Inbetriebnahme und Abnahme
    • Prüfung des Zustands der Maschine aus der Sicht des Arbeitsschutzes
  • Prüfung der durch den Hersteller bereitgestellten Dokumentation
  • Prüfung der Rechtskonformität von Maschinen und Anlagen, die in die EU importiert werden sollen.

– Erstellen von Betriebsanweisungen zur Maschine
Wir erstellen die notwendigen Betriebsanweisungen zu Ihrer Maschine, führen diese in Ihrem Betrieb ein und auf Wunsch archivieren und aktualisieren wir diese.

LoToTo – Lock out Tag out Try out, ein echter Helfer in der Maschinensicherheit. Das System LoToTo basiert auf der Idee, durch das sichere Abschalten von Energiequellen, den Mitarbeiter in einer Anlage während Wartungsarbeiten zu schützen. Ziel ist es also Unfälle zu vermeiden.

Wir erstellen für Sie ein Konzept und stehen Ihnen bei der Umsetzung und bei Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter, mit Rat und Tat zur Seite.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen
gerne weiter.