Unsere Leistungen im Überblick:
Wir unterstützen und beraten Sie und die weiteren für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen sowie sanitären Einrichtungen,
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, (siehe hierzu auch die Punkte Maschinensicherheit und Gefahrstoffmanagement sowie Umweltschutz und Abfallmanagement)
- der regelmäßigen Begehung der Arbeitsstätten,
- als Basis für Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz.
- um die Durchführung der Schutzmaßnahmen im Betrieb zu beobachten,
- zur Prüfung der Maßnahmenwirksamkeit
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
- Arbeitsplatzumgebung (Beleuchtung, Lärm, farbliche Gestaltung, weitere Einflüsse),
- Ermittlung des Büroflächenbedarfs,
- Überprüfung der Zugangswege zum Betrieb,
- Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze (Bildschirme, Flächen-bedarf, Tastaturen, Ergonomie, Bestuhlung, Beleuchtung),
- Unterstützung bei oder Durchführung der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (persönliche Schutzausrüstung) und achten auf deren Benutzung,
- der Durchführung von Schulungen von Führungskräften zu relevanten Themen des Arbeitsschutzes besonders bezogen auf Ihr Unternehmen und Unterweisung der Beschäftigten.
- der Planung und Durchführung der gesetzlich geforderten vierteljährlichen ASA (Arbeits-Sicherheits-Ausschuss) Sitzungen,
- der Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen entsprechend dem Ar-beitsschutzgesetz,
- bei Bedarf aller erforderlichen Messungen wie Lärm, Beleuchtungsstärke, Temperatur, usw.
- darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
- Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation nach §§ 5 und 6 ArbSchG.
Wir halten den Kontakt zu Berufsgenossenschaften und Ämtern für Arbeitsschutz und leisten Unterstützung bei Genehmigungsverfahren.
- Wir unterstützen Sie bei der Unfallbearbeitung.
- Ursachen von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten, zur Feststel-lung und Dokumentation des Hergangs,
- Maßnahmen zur Vermeidung weiterer gleicher Ereignisse,
- Meldung bei der BG,
- den Unternehmer über die aufgetretenen Sicherheitsmängel zu infor-mieren,
- das Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation.
Hygiene am Arbeitsplatz
- Bestimmen der notwendigen Maßnahmen und Mittel.
- Erstellen von Hygieneplänen.
- Einführung und Kontrolle. Besonders durch Unterweisung.
Weitere Themen bearbeiten wir gerne auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder rufen Sie uns an.
Unsere Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik "Kontakt".